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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH ist bemüht, ihr Online-Angebot auf der Website www.rvs-lds.de barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.rvs-lds.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Unterstützende Tools für Barrierefreiheit

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden. Weitere Informationen findest du unter: www.eye-able.com

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Diese Website ist nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Welche Barrieren sind noch vorhanden?

  • Farbkontraste erfüllen vielerorts nicht die Mindestanforderungen
  • Alternativtexte fehlen bei einzelnen Bedienelementen oder sind unzureichend
  • Alternativtexte fehlen bei einzelnen Bildern oder sind unzureichend
  • Layoutgrafiken haben leere alt-Attribute
  • Fehlende HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • Fehlende Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
  • Nicht alle Funktionaltäten per Tastatur zugänglich
  • Fokushervorhebung und Fokusreihenfolge sind mangelhaft
  • Einige Bedienelemente geben keine semantischen Informationen an Screenreader weiter

Bewertungsmethoden

Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

 

Kontakt und Rückmeldung

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:

Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH

Nissanstraße 7

15926 Luckau

Telefon: 03544/5001-0

E-Mail: info@rvs-lds.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von 15 Werktagen zu beantworten.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht angemessen bearbeitet wurden, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des

Landes Brandenburg

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Henning-von-Tresckow-Straße 2–13

14467 Potsdam

E-Mail: duchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de

Telefon: 0331/866-5048

Aktualität dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.05.2026 erstellt und zuletzt an diesem Tag aktualisiert. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit auf https://www.rvs-lds.de widerzuspiegeln.